AGB & Impressum

FT13 GmbH

Geschäftsführer / Gesellschafter: Floris Tegetthoff

Möbelhandel

UID: ATU78539636

FB-Gericht: Handelsgericht Wien

FN 588498 p

Sitz: Gumpendorferstraße 11, G1 in 1060 Wien

Mitglied der WKÖ

Allgemeine Vertrags- und Verkaufsbedingungen für den Möbelkauf

VERTRAGSBEDINGUNGEN

 

I. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. 

II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 30-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden. Mündliche Zusagen durch Angestellte von der FT13 GmbH werden erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

III. Garantie:
Unsere Hersteller und DesignerInnen garantieren die Zuverlässlichkeit ihrer Produkte.
Wir gewähren zwei Jahre Garantie ab Rechnungsdatum und sorgen für die Erfüllung Ihrer Garantieansprüche und für sorgfältigen Service. Auch nach Ablauf der Garantiezeit unterstützen wir Sie gerne mit der Besorgung von Ersatzteilen oder Reparaturen.

IV. Rückgaberecht:

I.) Onlineshop: (Zahlungsabwicklung über den Onlineshop) 

Sie haben das Recht, Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt dieser schriftlichen Anweisung von Ihnen, jedoch nicht vor Erhalt der Ware.

m Falle eines Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Kunden erhaltenen Waren statt. Bedingung hierfür ist, dass sich die Ware im unbenützten, unbeschädigten und verkaufsfähigem Zustand befindet sowie in der Originalverpackung mit der Original-Rechnung zurückgeschickt wird. Verpackungs- und Versandkosten so wie Nachnahmegebühren werden nicht rückerstattet. Die Kosten des (Rück)Versandes gehen zu Lasten des Kunden. Die Ware ist für den Versand entsprechend geschützt zu verpacken. Schäden an der Ware, die durch unsachgemäße Verpackung bei der Retournierung entstanden sind, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei Waren, die durch Gebrauchspuren beeinträchtigt sind, deren Verpackung beschädigt ist oder wenn Zubehör fehlt, wird von uns ein angemessenes Entgelt bzw. der tatsächlich entstandene Schaden verrechnet.

Um von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie der FT13 GmbH (Brief, Fax, E-Mail) über Ihre Entscheidung zum Rücktritt von diesem Vertrag informieren. Die rechtzeitige Absendung Ihrer Widerrufserklärung reicht aus, um die Gültigkeitsdauer aufrechtzuerhalten. Der schriftliche Widerruf ist zu richten an: FT13 GmbH, Gumpendorferstraße 11, 1070 Wien Österreich

Die nach Kundenspezifikation angefertigten Produkte sind vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Auch Bei Sonderanfertigungen ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen.

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II.) Bei Kaufabwicklung im Geschäft oder über Email:

Das Rückgaberecht von einem zustande gekommenen Vertrag ist im Regelfall nicht möglich.

Dennoch können Sie eine schriftliche Erklärung an die FT13 GmbH senden und in Sonderfällen, kann eine Rücknahme gewährleistet werden. Sollte es zu einer Stornierung kommen, können Stornogebühren in Höhe von 25% anfallen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Die nach Kundenspezifikation angefertigten Produkte sind vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Bei Sonderanfertigungen ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen.

V. Versandkosten:

Wurde keine Lieferung vereinbart, handelt es sich um eine Selbstabholung und die Ware muss im das möbel, in der Gumpendorferstraße 11 / Firma Schöngrundner in der Embelgasse 28 abgeholt werden.

Sofern eine Lieferung vereinbart wurde, erfolgt die Zustellung durch eine von der FT13 GmbH beauftragte Spedition. Der Kunde hat die Verbringung im Haus bzw. Wohnung/Büro sowie das Auspacken und Aufstellen selbst vorzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wird eine Zustellung mit Spedition vereinbart, handelt es sich um eine Lieferung bis Bordsteinkante.

Innerhalb Wien (+ 15 km):

  • Kleinprodukte < 50 kg: zwischen 9€ - 65€
    • Sperrgut: 95-245€ (zB. Sofa, große Regale etc.)

Aufbau je nach Aufwand oder kontaktieren Sie uns.

Österreich:
• Kleinprodukte < 15 kg: 0€ - 29€
• Sperrgut: 95-255€

EU:
• Kleinprodukte < 15 kg: 25€ - 45€
• Sperrgut: 255€

Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzten, um die Versandkosten und andere Fragen zu klären bevor Sie die Bestellung abwickeln!

VI. Lieferung | Liefertermin, Lieferstörungen, Haftung:

Wir liefern auf dem schnellsten Wege per Post, Spedition oder Paketdienst. Da viele unsere Produkte extra für Sie gefertigt werden, beachten Sie bitte die jeweiligen Lieferfristen, die bei den einzelnen Produkten im Katalog vermerkt sind.

Die auf der Homepage genannte Lieferdauer stellt einen Richtwert dar – der voraussichtliche Liefertermin wird bei Auftragserteilung bekannt gegeben.

Sollte es zu Lieferverzögerungen kommen, so sind diese nicht von der FT13 GmbH beeinflussbar.

VI.1. Sofern die Lieferung der Ware vereinbart wird, erfolgt die Lieferung per Postversand, durch eine von das möbel beauftragte Spedition oder durch firmeneigene Zustellung. Der Kunde hat die Verbringung im Haus bzw. Wohnung/Büro sowie das Auspacken und Aufstellen selbst vorzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

VI.2. Der Kunde trägt die Kosten und das Risiko der Lieferung bzw. des Transportes.

VI.3. Ist der Kunde Verbraucher gilt folgendes: Der Kunde trägt die Kosten der Lieferung bzw. des Transportes. Die Gefahr des Verlusts oder Beschädigung der 

Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat der Kunde selbst den Beförderungsvertrag abgeschlossen, ohne dabei eine von der das möbel angebotene Beförderungsmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer bzw. den Kunden über.

VI.4. Der angegebene Liefertermin stellt lediglich einen voraussichtlichen Liefertermin dar. Der endgültige Liefertermin wird erst bei Auftragsbestätigung bekannt gegeben.

VI.5. Herstellerbedingte Lieferverzögerungen sind möglich und von das möbel nicht beeinflussbar. Kann das möbel den vereinbarten Liefertermin aufgrund von ihr nicht verschuldeter Umstände, insbesondere wegen Betriebsstörungen, Betriebsauflösungen des Lieferanten, Streiks, etc. oder Ereignisse höherer Gewalt, nicht einhalten, ist das möbel berechtigt, teilweise oder ganz vom Vertrag zurückzutreten.

VI.6. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Lieferfristüberschreitungen gelten als vorweg genehmigt. Bei Lieferverzug aus anderen Gründen als in Punkt 11.2. dieser AGB, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Nachholung zu setzen, die zumindest 10 Werktage umfassen muss, ansonsten sein Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist.

VI.7. Ein weitgehender Schadenersatzanspruch wird – soweit der Schaden nicht durch die FT13 GmbH oder einer Person, für die FT13 GmbH einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde – ausgeschlossen. Ersatz entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen. Für Unternehmer gilt zusätzlich, dass sie das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen haben.

VII. Preise

Alle von uns genannten Preise sind in Euro und, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Für Druckfehler bei Preisangaben übernehmen wir keine Haftung. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht. 

VIII. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen. 

IX. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 25% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. 

X. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,63 zu bezahlen.

XI. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. 
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. 

XII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu 21 Tage zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. 

XIII. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. 

XIV. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.). 

XV. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatz-ansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. 

XVI. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

XVII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren, die nicht bereits vor Lieferung bezahlt werden, werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. 

XIII. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. 
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden. 

XIX. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. 

XX. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Die Datenschutzerklärung von der FT13 GmbH findet sich auf der Website dasmoebel.at

Ausschnitt: Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Zuge der Auftragsabwicklung erhaltenen personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Selbstverständlich fühlen wir uns zum umfassenden Schutz der persönlichen Kundendaten und zur Wahrung der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet. Wir erlauben uns jedoch unsere Kunden auf die Mailingliste von „das möbel“ zu setzen und pro Jahr ca. 12 Aussendungen und unseren Katalog zu verschicken, sowie unsere Kunden über unsere Aktivitäten in Kooperation mit unseren Partnern zu informieren. Selbstverständlich ist es möglich dieser Verwendung zu widersprechen per E-Mail an@dasmoebel.at oder per Post an: „das möbel“, Gumpendorferstraße 11, 1060 Wien. 

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. 
Die mit uns geschlossenen Lieferungen unterliegen in allen Fällen, auch bei Auslandslieferungen, d.h. Bestellungen aus und/oder Lieferung in das Ausland dem österreichischen Recht. Soweit vereinbar, gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als Gerichtsstand. 

XXI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. 

Ansprechpartner: Floris Tegetthoff
Letzte Aktualisierung: 06.10.2022